Sana'a-Saba:
Gesetz Nr. (2) von 1446 wurde heute über den vorübergehenden Ausnahmemechanismus zur Unterstützung der Gehaltsabrechnung von Staatsbediensteten und zur Lösung des Problems erlassen kleine Einleger.
Das Gesetz umfasst zwanzig Artikel, die wie folgt in vier Kapitel unterteilt sind:
Kapitel eins: Nomenklatur, Definitionen und Ziele.
Kapitel Zwei: Finanzierungsquellen für den außerordentlichen Mechanismus.
Kapitel drei: Aspekte und Mechanismus der Auszahlung aus dem Sondermechanismuskonto.
Viertes Kapitel: Allgemeine und Schlussbestimmungen.
Der letzte Artikel (20) legt fest, dass dieses Gesetz ab dem Datum seiner Verabschiedung und Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt.