Sana'a-Saba:
Die Oberste Behörde für Ausschreibungs- und Auktionsaufsicht forderte alle Regierungsbehörden (öffentlicher Sektor und gemischter Sektor) auf, ihre Ausschreibungen auf der Website der Behörde zu veröffentlichen.
Die Behörde wies in einem Rundschreiben an alle unter das Ausschreibungs- und Auktionsgesetz fallenden Unternehmen darauf hin, dass auf der Grundlage des Kabinettsbeschlusses Nr. (73) von 2014 AD der Beginn der Nutzung des öffentlichen Beschaffungssystems in Regierungsbehörden gemäß dem von genehmigten Mechanismus genehmigt wurde. Auch die Beschaffungen aller Art sollten sie auf der Website veröffentlichen.