Sana'a-Saba:
Die jemenitische Organisation für Normung, Metrologie und Qualitätskontrolle hat ein Rundschreiben an den Allgemeinen Verband der Industrie- und Handelskammern, die Industrie- und Handelskammer in der Hauptstadt und Importeure von Inputs für erneuerbare Energiesysteme herausgegeben.
Das Rundschreiben sieht Zollbefreiungen für die Einspeisung in Systeme mit erneuerbarer Energie vor, darunter Solarmodule, Energiespeicherbatterien, Spannungswandler, Wechselrichter und Solarwarmwasserbereiter.
In dem Rundschreiben betonte die Behörde, dass Importeure von Systemen zur erneuerbaren Energieerzeugung einen amtlich mit dem Siegel des Importeurs versehenen Antrag auf technische Beratung bei der Behörde einreichen müssen, in dem sie darum bitten, dass die Dokumente (die technischen Unterlagen für die importierten Artikel) mindestens 20 Tage vor der Ankunft der Sendung im Zollzentrum oder Hafen überprüft werden.
Die Behörde betonte, dass der bei der Behörde eingereichte Antrag auf technische Beratung Einzelheiten zu den Daten des Importeurs, den importierten Artikeln und Einzelheiten zu den beigefügten Dokumenten enthalten müsse.
Da es sich bei Lithiumbatteriezellen um Hochrisikoprodukte handelt, betonte die Behörde, dass der Importeur Konformitätszertifikate und einen Inspektionsbericht akkreditierter Stellen gemäß der Norm IEC 62619 vorlegen müsse. Für die Batterie als Grundvoraussetzung für die Erlangung der Zollbefreiung für das Produkt und das Beifügen von Dokumenten, die die Konformität des Produkts mit den Anforderungen an die Leistungsspezifikationen belegen.
Die Behörde wies darauf hin, dass sie nicht für Verzögerungen oder Beschlagnahmungen von Sendungen in Inspektionszentren und Häfen oder für das Versäumnis, Zollbefreiungen zu erhalten, verantwortlich sei, wenn die Anweisungen im Rundschreiben nicht befolgt würden. Die volle Verantwortung liege beim Importeur.
Sie bestätigte außerdem, dass die Übermittlung technischer Beratungsanfragen (Dokumentenprüfung) in der kommenden Zeit vollständig über die E-Services-Portalplattform „Tasheel“ möglich sein wird, was Zeit und Aufwand bei der Automatisierung von Transaktionen und der Bereitstellung von Diensten über das Portal spart.
Sie erläuterte, dass die Entscheidungen im Rahmen der Bemühungen der Behörde erfolgen, die Verfahren zur Erlangung von Zollbefreiungen für Inputs in Systeme für erneuerbare Energien zu vereinfachen und zu erleichtern, in Übereinstimmung mit dem genehmigten Mechanismus für die Umsetzung der der Behörde zugewiesenen Rolle in Bezug auf Zollbefreiungen für Energieinputs und in Übereinstimmung mit den Aufgaben und Kompetenzen der Behörde gemäß den einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und Rechtsvorschriften.
