Erlass des Gesetzes Nr. (3) von 1446 AH bezüglich Investitionen


https://www.saba.ye/de/news3419558.htm

Jemens Nachrichtenagentur SABA
Erlass des Gesetzes Nr. (3) von 1446 AH bezüglich Investitionen
[06/ Januar/2025]
Sana'a,-Saba:

Gesetz Nr. (3) von 1446 AH bezüglich Investitionen wurde am Montag erlassen.

Das Gesetz umfasst einhundertein Artikel, die wie folgt in sechs Abschnitte und fünfzehn Kapitel unterteilt sind:

Kapitel eins: Nomenklatur, Definitionen, Ziele und Anwendungsbereich.

Kapitel zwei: Garantien, Anreize und Vorteile.

Kapitel drei: Single Window, Registrierungsverfahren und Anlegerpflichten.

Kapitel 4: Förderung und Schutz der lokalen Produktion und Entwicklung des Exports.

Kapitel Fünf: Allgemeine Investitionsbehörde.

Kapitel Sechs: Beilegung von Investitionsstreitigkeiten und Schlussbestimmungen.

Im letzten Artikel heißt es, dass dieses Gesetz ab dem Datum seiner Verabschiedung und Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt.

.