Erlass des Gesetzes Nr. (4) von 1446 AH über Medizin und Pharmazie


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Jemens Nachrichtenagentur SABA
Erlass des Gesetzes Nr. (4) von 1446 AH über Medizin und Pharmazie
[19/ Januar/2025]
Erlass des Gesetzes Nr. (4) von 1446 AH über Medizin und Pharmazie

Sana'a-Saba:

Gesetz Nr. (4) von 1446 wurde über Medizin und Pharmazie erlassen.

Das Gesetz umfasste 99 Artikel, die wie folgt in zehn Kapitel unterteilt waren:

Kapitel eins: Nomenklatur, Definitionen und Ziele.

Kapitel Zwei: Medizin.

Kapitel drei: Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen.

Kapitel vier: Rationeller Einsatz von Medikamenten.

Kapitel Fünf: Nationale Pharmaindustrie.

Kapitel Sechs: Pharmazeutische Medien.

Kapitel sieben: Apotheke.

-Erster Abschnitt: Pharmazeutische Einrichtungen.

-Zweiter Zweig: Ausübung des Apothekerberufs.

Kapitel Acht: Aufsicht und Inspektion.

Kapitel Neun: Strafen.

Kapitel Zehn: Schlussbestimmungen.

Der letzte Artikel (99) legt fest, dass dieses Gesetz ab dem Datum seiner Verabschiedung und Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt.