Erlass des Gesetzes Nr. (4) von 1446 AH über Medizin und Pharmazie
Sana'a-Saba:
Gesetz Nr. (4) von 1446 wurde über Medizin und Pharmazie erlassen.
Das Gesetz umfasste 99 Artikel, die wie folgt in zehn Kapitel unterteilt waren:
Kapitel eins: Nomenklatur, Definitionen und Ziele.
Kapitel Zwei: Medizin.
Kapitel drei: Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen.
Kapitel vier: Rationeller Einsatz von Medikamenten.
Kapitel Fünf: Nationale Pharmaindustrie.
Kapitel Sechs: Pharmazeutische Medien.
Kapitel sieben: Apotheke.
-Erster Abschnitt: Pharmazeutische Einrichtungen.
-Zweiter Zweig: Ausübung des Apothekerberufs.
Kapitel Acht: Aufsicht und Inspektion.
Kapitel Neun: Strafen.
Kapitel Zehn: Schlussbestimmungen.
Der letzte Artikel (99) legt fest, dass dieses Gesetz ab dem Datum seiner Verabschiedung und Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt.