Staatsanwaltschaft von Saada trifft anlässlich des Ramadan Entscheidungen über 314 Gefangene


https://www.saba.ye/de/news3437173.htm

Jemens Nachrichtenagentur SABA
Staatsanwaltschaft von Saada trifft anlässlich des Ramadan Entscheidungen über 314 Gefangene
[12/ Februar/2025]
Saada-Saba:

Die Staatsanwaltschaft in der Provinz Saada genehmigte die Freilassung von 154 Gefangenen, die Überstellung von 129 weiteren Gefangenen in Zentralgefängnisse ihrer Gouvernements, um dort ihre Strafen abzusitzen, und die Abschiebung von 31 verurteilten ausländischen Gefangenen in ihre Länder.

Der Leiter der Berufungsstaatsanwaltschaft der Provinz Saada, Richter Ibrahim Jahez, erklärte gegenüber der jemenitischen Nachrichtenagentur (Saba), dass diese Entscheidungen während eines zehntägigen Besuchs vor Ort in den zentralen und Reserve-Strafvollzugsanstalten der Provinz getroffen worden seien, um die Fälle weiterzuverfolgen und die Bedingungen der Gefangenen zu überprüfen, die anlässlich des Beginns des Monats Ramadan für eine Freilassung in Frage kommen, und um die Fälle derjenigen zur Sprache zu bringen, die zahlungsunfähig sind, um ihre Bedingungen zu klären.

Er wies darauf hin, dass der Besuch vor Ort, an dem der Präsident des Berufungsgerichts der Provinz, Richter Suleiman Al-Shamiri, der Direktor der Beschwerdebehörde, Abdullah Al-Ghalbi, sowie die Staatsanwaltschaften, die Abteilungen für öffentliche Gelder, Ermittlungen und Gefängnisse in Saada und Sahar teilnahmen, eine Überprüfung der Daten mit der Staatsanwaltschaft und den Gefängnissen sowie die Befragung von Gefangenen umfasste.

Er wies darauf hin, dass die Entlassungsanordnungen, die 104 Häftlinge aus der Untersuchungshaftanstalt und 50 Häftlinge aus der zentralen Justizvollzugsanstalt betrafen, auch die Anweisung an die Staatsanwälte beinhalteten, die Fälle weiterhin zu verfolgen und rasch zu handeln und darüber Bericht zu erstatten, insbesondere bei denjenigen, die Gefangene auf ihrem Konto haben, jedem, der eine Freilassung verdient, der drei Viertel seiner Strafe verbüßt hat und keine Sonderrechte gegenüber anderen hat, eine Freilassung zu gewähren, und in untersuchten Fällen, die keine Gefahr für die Gesellschaft darstellen, Garantien zu geben.