Das Humanitäre Koordinierungszentrum startet seine Website


https://www.saba.ye/de/news3463038.htm

Jemens Nachrichtenagentur SABA
Das Humanitäre Koordinierungszentrum startet seine Website
[09/ April/2025]
Sana'a-Saba:

Das Humanitarian Operations Coordination Center (HOCC) hat...Heute ist die Website im Internet unter www.hocc.gov.ye verfügbar..

Das Zentrum erklärte in einer Erklärung, die der jemenitischen Nachrichtenagentur (Saba) vorliegt, dass die Website offizielle Inhalte und eine Reihe von Diensten bereitstellt, von denen Unternehmen aller Art, die Medien, die Öffentlichkeit und relevante Parteien profitieren können, darunter der Zugang zu offiziellen Vorschriften, Entscheidungen und Anweisungen sowie die Einsichtnahme in Klassifizierungsentscheidungen und Sanktionslisten.

Er wies darauf hin, dass man auf der Website auch Nachrichten, aktuelle Ereignisse und Pressemitteilungen des Zentrums verfolgen könne. Außerdem könne man genehmigte Formulare und Dokumente herunterladen und den Benachrichtigungsdienst des HOCC abonnieren.

Per E-Mail bleiben Sie über aktuelle Entwicklungen und Ereignisse auf dem Laufenden und können direkt mit den zuständigen Arbeitsteams kommunizieren. Außerdem wird eine Liste mit Sanktionen für Aggressoren gegen den Jemen oder andere arabische oder islamische Länder angezeigt, sowie eine Liste mit Sanktionen für Unterstützer des usurpierenden zionistischen Gebildes.

Das Zentrum erklärte, dass es sich bei den Sanktionsbestimmungen um eine Reihe von Bestimmungen und Regeln handele, die die von der Republik Jemen unter Strafe gestellten Handlungen im Zusammenhang mit der Begehung von Aggressionen gegen den Jemen oder ein arabisches oder islamisches Land sowie die Aktivitäten derjenigen definieren, die das usurpierende zionistische Gebilde unterstützen.

Sie umfassen außerdem die dafür vorgesehenen Strafen, die Bedingungen für ihre Umsetzung und die Verfahren, die mit der Verhängung dieser Strafen gegen Länder, Organisationen oder Einzelpersonen verbunden sind, die gegen die Gesetze verstoßen.

Er betonte, dass die Liste der Sanktionen für Täter von Aggressionen gegen den Jemen oder ein arabisches oder islamisches Land und die Liste der Sanktionen für Unterstützer der usurpierenden zionistischen Einheit auf dem Gesetz Nr. (5) von 1445 AH bezüglich der Klassifizierung von Ländern, Einheiten und Personen, die der Republik Jemen feindlich gesinnt sind, basieren, mit dem Ziel, den Prozess der Verhängung von Sanktionen gegen diejenigen zu regeln, die als Täter von Aggressionen gegen den Jemen oder ein arabisches oder islamisches Land eingestuft werden, sowie gegen diejenigen, die als Unterstützer der usurpierenden zionistischen Einheit eingestuft werden, und gegen diejenigen, die mit ihnen Geschäfte machen, und einen rechtlichen Kontext bereitzustellen, der hilft zu verstehen, wie das Gesetz in der Praxis angewendet wird, und die Transparenz erhöht, da es der Welt und der Öffentlichkeit die Auswirkungen und Ziele des Gesetzes klarmacht.

Das Zentrum stellte fest, dass die Veröffentlichung einer Sanktionsliste für die Täter von Aggressionen gegen den Jemen oder jedes andere arabische oder islamische Land inmitten der Eskalation durch den amerikanischen Feind erfolgt, zu der auch die Einstufung von Ansar Allah als ausländische Terrororganisation, die Aufnahme zahlreicher jemenitischer Einzelpersonen und Unternehmen in Sanktionslisten und die Verhängung einer Wirtschaftsblockade als eines der Mittel zur Bekämpfung dieser Aggression gehören.

Er wies außerdem darauf hin, dass die Veröffentlichung der Sanktionsliste für Unterstützer des usurpierenden zionistischen Gebildes vor dem Hintergrund der Eskalation der Aggression dieses usurpierenden zionistischen Gebildes gegen den Gazastreifen und der damit einhergehenden groben Menschenrechtsverletzungen, der gezielten Angriffe auf Zivilisten und Infrastruktur sowie der Verhängung einer erstickenden Blockade erfolgt, die die Ankunft von Nahrungsmitteln und Medikamenten verhindert. Daher ist es notwendig geworden, strenge rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Täter von diesen Verbrechen abzuschrecken.

Er wies darauf hin, dass die anhaltende israelische Eskalation, die von den USA eindeutig unterstützt und gefördert wird, einen aggressiven Ansatz darstelle, der weit von jedem friedlichen Weg entfernt sei und eine entschlossene Haltung zur Unterstützung des palästinensischen Volkes erfordere und die Verantwortung nicht ignorieren dürfe. Daher ist die Veröffentlichung der Sanktionsliste für Unterstützer des usurpierenden zionistischen Gebildes Teil der Unterstützungsmaßnahmen für unsere Brüder in Palästina, insbesondere im Gazastreifen.

Der Erklärung zufolge ist die Erstellung und Veröffentlichung von Sanktionslisten für die Täter von Aggressionen gegen den Jemen und jedes arabische oder islamische Land sowie für diejenigen, die das usurpierende zionistische Gebilde unterstützen, ein notwendiger Schritt, der eine Schlüsselrolle bei der Erreichung von Abschreckung, Rechenschaftspflicht und dem Schutz nationaler Interessen spielt, sowie bei der Bekämpfung verschiedener Bedrohungen und der Wiederherstellung verlorener internationaler Gerechtigkeit.

Er erklärte, dass die Sanktionsbestimmungen zum Schutz der Interessen der Republik Jemen sowie der arabischen und islamischen Länder beitragen und deren Sicherheit und Stabilität stärken würden.

So wie der amerikanische Feind unter dem Deckmantel der Wahrung seiner Interessen eine Aggression gegen den Jemen ausführt, hat auch der Jemen das Recht, seine Interessen zu wahren.

Er betonte, dass die Vorschriften eine Referenz bieten, die es lokalen und internationalen Unternehmen ermöglicht, die Sanktionslisten vor jeder Transaktion zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie keinen Strafen unterliegen, wenn sie mit Unternehmen oder Personen Geschäfte machen, die auf den Sanktionslisten aufgeführt sind.

Er wies darauf hin, dass die Vorschriften klarstellen, was jemenitische Regierungsbehörden, Unternehmen und Einzelpersonen tun müssen, wenn sie Geschäfte mit bestimmten Unternehmen oder Einzelpersonen tätigen, die auf den Sanktionslisten stehen.

Das Humanitäre Koordinationszentrumberichtete, dass die Regelungen auch eine klare Botschaft zur Förderung der internationalen Gerechtigkeit aussenden. Sie besagten, dass die Republik Jemen keine schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte und des Völkerrechts oder die Begehung von Kriegsverbrechen dulden werde, weder durch Aggression gegen die Republik Jemen noch gegen ein arabisches oder islamisches Land noch durch Aktivitäten zur Unterstützung des usurpierenden zionistischen Gebildes.

Die Vorschriften sehen außerdem allgemeine und besondere Genehmigungen und Ausnahmen zur Unterstützung humanitärer Bemühungen vor, indem sie humanitäre Ausnahmen vorsehen, die die Bereitstellung von Hilfe für die Zivilbevölkerung in den betroffenen Gebieten ermöglichen.

Er fügte hinzu: „Die Stärke und Integrität des Sanktionsregimes des UNOCHA beruht nicht nur auf seiner Fähigkeit, Unternehmen, Einzelpersonen und Schiffe zu benennen und auf Sanktionslisten zu setzen, sondern auch auf seiner Bereitschaft, sie im Einklang mit Gesetzen und Vorschriften von den Sanktionslisten zu streichen.“.

In der Verordnungwird erläutert, dassdas letztendliche Ziel von Sanktionen nicht die Bestrafung an sich ist, sondern vielmehr eine positive Verhaltensänderung herbeizuführen. Außerdem wird in der Verordnung das Verfahren zur Entfernung von Sanktionslisten gemäß dem zu diesem Zweck erstellten und auf der Website des Zentrums veröffentlichten Antragsformular beschrieben.

Das Zentrum wies darauf hin, dass derzeit gemäß den Anweisungen des Präsidenten des Obersten Politischen Rates zahlreiche Verfahren und Schritte unternommen werden, darunter die Koordination mit Unternehmen, die nicht unter das Verbot und die Sanktionen fallen, Vereinbarungen mit Unternehmen, die die Entscheidungen und die Politik von Trump und seiner Regierung ablehnen, und die Vorbereitung der notwendigen Reaktionen auf Trumps törichte Entscheidung, den Jemen zur Unterstützung des usurpierenden zionistischen Gebildes zu belagern, sowie andere Dinge gemäß Gesetz Nr. (5) von 1445 AH bezüglich der Einstufung von Ländern, Körperschaften und Einzelpersonen, die der Republik Jemen feindlich gesinnt sind, und den damit verbundenen Sanktionsvorschriften.