Parlamentspräsident nimmt den Lehrgang „Gesetzgebung im parlamentarischen Leben“ in Empfang.


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Jemens Nachrichtenagentur SABA
Parlamentspräsident nimmt den Lehrgang „Gesetzgebung im parlamentarischen Leben“ in Empfang.
[15/ April/2025]

Sana'a-Saba:

Parlamentspräsident Yahya Ali Al-Ra'i besichtigte den Verlauf eines Schulungskurses über die Bedeutung der Gesetzgebung im parlamentarischen Leben.

Während seiner Inspektion, bei der er vom Generalsekretär des Rates, Abdullah Al Qasimi, und dem stellvertretenden Generalsekretär, Abdulrahman Al Mansour, begleitet wurde, betonte der Ratsvorsitzende die Bedeutung solcher spezialisierter, qualitativer Kurse, die dazu beitragen, das Leistungsniveau zu entwickeln und zu modernisieren, um mit der Gesetzgebungsarbeit Schritt zu halten.

Er lobte die Bemühungen des Generalsekretariats bei der Organisation solcher Schulungen zur Leistungssteigerung der Kader und Mitarbeiter des Rates sowie des Sekretariats der ständigen Ausschüsse des Rates. Er würdigte außerdem die Bemühungen des Kursleiters, des ehemaligen Parlamentsabgeordneten Noman Al-Masoudi, und dessen Beteiligung an der Durchführung des Kurses.

Der 20-tägige Kurs, der vom Generalsekretariat des Rates organisiert wird, zielt darauf ab, 30 männliche und weibliche Praktikanten aus den Abteilungen Ausschüsse, Sitzungen und Mitgliederangelegenheiten des Rates mit den Konzepten der Gesetzgebung als grundlegender Aufgabe und Mandat des Parlaments sowie mit den Grundlagen und Regeln des Gesetzgebungslebens und seiner Verbindung zur Organisation des politischen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens vertraut zu machen.

Die Teilnehmer des Kurses erwerben in der Praxisphase im Parlament Kenntnisse über Form und Inhalt von Gesetzesentwürfen, über die Entwurfsphase, die Zusammenarbeit der Verfassungsorgane sowie über Fragen der Einbringung und Diskussion von Gesetzesentwürfen.

Zu den Themen des Kurses gehörten der Mechanismus zur Ratifizierung internationaler Abkommen und Verträge sowie die optimalen Methoden zur Formulierung von Rechtstexten, die für Gesetzestexter erforderlich sind.