Der Zivilschutz verurteilt die Angriffe des Feindes auf humanitäre Hilfsgüter im Gazastreifen


https://www.saba.ye/de/news3469979.htm

Jemens Nachrichtenagentur SABA
Der Zivilschutz verurteilt die Angriffe des Feindes auf humanitäre Hilfsgüter im Gazastreifen
[23/ April/2025]
Gaza - Saba:

Der palästinensische Zivilschutz verurteilte am Dienstag den Angriff der zionistischen Feindkräfte auf neun „Widder“ im Hauptquartier der Stadtverwaltung von Jabalia Al-Nazla im nördlichen Gazastreifen. Es wurde in Zusammenarbeit mit Gemeinden bei humanitären Missionen eingesetzt, um Trümmer zu beseitigen, Verwundete zu retten und Märtyrer zu bergen .

Er sagte Der Direktor für Versorgung und Ausrüstung beim Zivilschutz, Mohammed Al-Mughair, sagte in einer Pressemitteilung: „Die neun Rammen wurden während der jüngsten Waffenruhe in zwei Lieferungen durch das ägyptisch-katarische Komitee eingeführt .“

Er wiederholte, dass die Mannschaften des Zivilschutzes Bulldozer einsetzten, um die Leichen und Überreste der Märtyrer unter den Trümmern zu bergen und Straßen freizumachen, um die Reaktionszeiten in den Gouvernements Rafah und Khan Yunis zu verbessern .

Er fügte hinzu: „Auch die Gemeinden des nördlichen Gouvernements profitierten davon, da sie Land einebneten, um Lager für Vertriebene zu errichten, und beim Transport der Leichen von Märtyrern aus den Massengräbern rund um das Kamal-Adwan-Krankenhaus .“

Al-Mughair verurteilte den gezielten Angriff auf diese Geräte und Rammen, „die nur für den Dienst und die humanitäre Arbeit verwendet wurden . “

Er wies darauf hin, dass man sich zuvor mit dem ägyptisch-katarischen Komitee auf den Standort des Schlafplatzes für die Schafe in der Garage der Stadtverwaltung von Jabalia geeinigt habe und dass dem Komitee die Koordinaten des Standorts mitgeteilt worden seien .

Der Zivilschutz warnte, dass das Gebiet, aus dem die Mörser abgefeuert wurden, vom zionistischen Feind weder zur Evakuierungs- noch zur militärischen Gefahrenzone erklärt worden sei .

Er betrachtete die gezielten Angriffe des zionistischen Feindes auf Fahrzeuge des Zivilschutzes und anderer Gemeinden als „eindeutigen Verstoß gegen den Zusatzanhang über humanitäre Interventionen von 1977, der den Schutz von Ausrüstung und Fahrzeugen des Zivilschutzes betrifft “.