Palästinas Berater vor ICJ: Palästinenser haben Anspruch auf Entschädigung für Verluste, die ihnen durch die schweren Verstöße Israels entstehen


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Jemens Nachrichtenagentur SABA
Palästinas Berater vor ICJ: Palästinenser haben Anspruch auf Entschädigung für Verluste, die ihnen durch die schweren Verstöße Israels entstehen
[28/ April/2025]


Den Haag - Saba:

Der Berater des Staates Palästina Professor Alain Pellet, erklärte vor dem Internationalen Gerichtshof (ICJ): „Das unmenschliche und brutale Vorgehen Israels gegenüber der Bevölkerung der besetzten palästinensischen Gebiete lässt keinen Zweifel: Es handelt sich um eine Reihe völkerrechtswidriger Taten, für die Israel die uneingeschränkte Verantwortung trägt und die auch Konsequenzen für andere Staaten und internationale Organisationen nach sich ziehen.“

Der Internationale Gerichtshof eröffnete am Montag eine Woche lang Anhörungen, um die humanitären Verpflichtungen Israels gegenüber den Palästinensern zu überprüfen. Mehr als 50 Tage zuvor hatte das Land eine umfassende Blockade für Hilfslieferungen in den kriegszerstörten Gazastreifen verhängt.

„Indem Israel jegliche humanitäre Hilfe daran gehindert hat, Gaza zu erreichen und sie auf die übrigen besetzten palästinensischen Gebiete stark beschränkt hat, hat es eine sehr große Zahl zwingender Normen des Völkerrechts verletzt“, fügte Pelle laut Quds Press hinzu.

Der palästinensische Berater betonte: „Israel muss alle Maßnahmen aufheben, die die Lieferung von Hilfsgütern an das palästinensische Volk verhindern oder einschränken, egal ob diese von internationalen Organisationen oder Staaten kommen. Darüber hinaus muss Israel seinen humanitären Verpflichtungen als Besatzungsmacht nachkommen.“

Pelle betonte: „Palästina hat auch Anspruch auf Entschädigung für die zahlreichen Verluste, die es aufgrund der israelischen Politik erlitten hat. Diese Politik verstößt eklatant gegen das humanitäre Völkerrecht, wie meine Kollegen in ihren Beiträgen ausführlich dargelegt haben. Dies gilt insbesondere für den kollektiven Schaden, den das palästinensische Volk erlitten hat, wie etwa die anhaltende Vertreibung der Bevölkerung des Gazastreifens durch Israel oder die Isolation palästinensischer Dörfer.“

Gemäß der Tagesordnung des Gerichtshofs finden die Anhörungen (mündliche Verhandlungen) vom 28. April bis 2. Mai 2025 statt, da 44 Staaten und 4 internationale Organisationen ihre Absicht bekundet haben, an den Verhandlungen vor dem Gerichtshof teilzunehmen.