
Hodeidah-Saba:
Der Präsident des Obersten Politischen Rates erließ den Beschluss Nr. 2 von 1447 AH zur Einrichtung der Generalbehörde für die Verwaltung der Wirtschafts- und Entwicklungszone in Al Salif und Ras Issa, Gouvernement Al Hudaydah.
Die Entscheidung umfasste 24 Artikel, die sich wie folgt auf fünf Kapitel verteilen:
Kapitel Eins: Benennung, Definitionen und Zusammensetzung
Zweites Kapitel: Ziele, Aufgaben und allgemeine Befugnisse
Kapitel Drei: Autoritätsverwaltung
Abschnitt Eins: Der Vorstand
Zweiter Abschnitt: Geschäftsführung
Kapitel Viert: Die Finanzmittel und das Finanzsystem der Behörde
Fünfter Abschnitt: Allgemeine und Schlussbestimmungen
Artikel (24) der Entscheidung legt fest, dass diese Entscheidung ab dem Datum ihrer Veröffentlichung wirksam ist und im Amtsblatt veröffentlicht wird.