Sana'a-Saba:
von Mansour Al-Hayth
Die Gesamtzahl der Steuerzahler von Klein- und Kleinstunternehmen sowie der kleinen Zahler der Grunderwerbssteuer, die seit der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 8 von 2020 bis zum Ende des Jahres 2024 Steuerbefreiungsbescheinigungen erhalten haben, erreichte 71.000 und 871.
Der Leiter der Steuerbehörde, Wahid Al-Kabsi, erklärte in einer Erklärung gegenüber der jemenitischen Nachrichtenagentur (Saba), dass die Behörde den Steuerzahlern 48.903 Befreiungsbescheinigungen von der Gewinn- und Gewerbesteuer für Klein- und Kleinstunternehmen erteilt habe, während die Gesamtzahl der Befreiungsbescheinigungen für kleine Steuerpflichtige sich auf 22.000 bzw. 968 Bescheinigungen belief.
Er wies darauf hin, dass die Behörde während der zweiten Phase der Befreiungen daran gearbeitet habe, Befreiungsbescheinigungen über das automatisierte System der Behörde für 63.448 zu erneuern, davon 42.482 im Bereich der Gewinn- und Gewerbesteuer und 20.966 im Bereich der Immobiliensteuer.
Al-Kabsi wies darauf hin, dass Steuerbefreiungen eine der wirtschaftlichen Maßnahmen seien, die die Anweisungen der revolutionären Führung und des Obersten Politischen Rates zum Ausdruck bringen, den Bürgern Erleichterungen zu bieten und dabei die Bedingungen zu berücksichtigen, unter denen sie infolge der Aggression und Belagerung leiden.
Al-Kabsi erklärte, dass zu den Steuerbefreiungen neben der Befreiung von Arbeitnehmern auch die Gewerbe- und Industriegewinnsteuer sowie die nichtgewerbliche Gewinnsteuer sowie die Immobilienertragssteuer für kleine Steuerzahler gehören.
Ausnahmen trotz Ressourcenmangel:
Al-Kabsi erklärte, dass die reichen Nachbarländer daran arbeiten, ihren Bürgern neue Steuern aufzuerlegen, während der Jemen daran gearbeitet hat, einer breiten Schicht Steuerbefreiungen zu gewähren, obwohl der Staat aufgrund der außergewöhnlichen Umstände wegen der Aggression an Ressourcen mangelt.
Der Leiter der Steuerbehörde ging auf die Erfolge im Bereich der Steuerbefreiungen und die Bemühungen ein. Er wies darauf hin, dass die Gesamtzahl der Steuerbefreiungsbescheinigungen, die Steuerzahlern von Klein- und Kleinstunternehmen gewährt wurden, gestiegen sei. Die kleinen Grundsteuerzahler beliefen sich in Sana'a auf 56.118.
Er wies darauf hin, dass die Gesamtzahl der Steuerbefreiungsbescheinigungen, die kleinen Steuerzahlern in Taiz gewährt wurden, fünftausend und 353 betrug, in Hodeidah 18.000 und 267 Bescheinigungen, in Ibb 16.000 und 959 Bescheinigungen, in Dhamar 7931 und in Hadscha 3423 und in Saada 1430, Sana'a 8905 Zertifikate und Al-Bayda 5006, Al Mahwit 3375, Al-Dschauf 634, Amran 6465 und Raymah 1453 Zertifikate. .
Das Gesetz Nr. 8 von 2020 sieht die Gewährung von Befreiungen für Steuerzahler kleiner und kleinerer Unternehmen vor, deren Jahresumsatz und „der Gesamtwert ihrer Jahresverkäufe oder Gesamtjahreseinnahmen 20 Millionen Rial nicht überschreitet, sowie für kleine Steuerzahler von Immobilieneinnahmen.“ Steuer, deren monatlich vermietetes Eigentum den Betrag von 50 Millionen Rial nicht überschreitet.